Hausordnung
1.Unterricht
1.1. Jeder Lehrer trägt die Verantwortung, pünktlich den Unterricht zu beginnen und zu beschließen. Mit dem Vorklingeln um 07.15 Uhr begibt sich jeder Lehrer sofort zu seiner Klasse.
1.2. Der Religions- und Ethikunterricht findet in einem geeigneten Klassenraum statt. Die Fachlehrerin holt die Schüler der ersten Klassen an ihrem Klassenraum ab und bringt sie auch wieder zurück.
Der Schulgartenunterricht und der Werkunterricht werden im Fachunterrichtsraum erteilt.
1.3. Ranzen, Taschen oder Beutel werden an die Schultische gehängt.
Bücher und Hefte, die für die Hausaufgabenerledigung nicht gebraucht werden, sollten im Klassenraum verbleiben, wenn die Eltern damit einverstanden sind. Der Klassenlehrer ist mit dem Hausmeister für eine ordnungsgemäße Einrichtung der Klasse verantwortlich.
1.4. In den Fächern Schulgarten, Werken und Sport sind die Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einzuhalten.
1.5. In der Schule sollten sich alle wohl fühlen. Für die Ordnung und Sauberkeit trägt jeder die Verantwortung.
1.6. Der Klassenlehrer teilt Ordnungsschüler für seine Klasse ein. Sie unterstützen die Ordnung und Sauberkeit in der Klasse.
Im Hort übernehmen die Schüler wöchentlich Ämterdienste.
1.7. Am Ende der letzten Unterrichtsstunde sind die Fenster zu schließen. Die Klassentüren werden in den Pausen und nach Schulschluss verschlossen.
1.8. Anfallenden Müll trennen wir. Dazu stehen in jedem Klassenraum 3 Mülleimer (Restmüll, Papier, grüner Punkt).
1.9. Nach Unterrichtsschluss sind die Tafeln feucht zu wischen.
Jede Klasse legt dafür einen Tafeldienst fest. In den Pausen werden die Tafeln mit einem trockenen Lappen gereinigt, welcher anschließend auszuschütteln ist.
1.10. Die Schüler nehmen kein Frühstück und keine Getränke mit zur Hofpause.
1.11. Der Werkunterricht findet im Nachbargebäude statt. Der Werklehrer holt die Kinder ab und begleitet sie.
1.12. Es ist nicht gestattet, im Unterricht zu essen und zu trinken.
2.Betreten des Schulgeländes
2.1. Die Lehreraufsicht im Klassenraum beginnt 07.15 Uhr.
Die Schüler betreten mit dem Vorklingeln das Schulgebäude ruhig und rücksichtsvoll. Bei ungünstiger Witterung ist es unter Aufsicht des Lehrers gestattet, das Schulhaus vor dem Klingelzeichen zu betreten.
2.2. Das Betreten der Schulböden und des Heizungsbereiches ist Lehrern und Schülern nicht gestattet.
2.3. Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen bzw. sie abholen, warten auf dem Schulhof und nehmen die Kinder dort in Empfang.
3.Pausen
3.1. Innerhalb des 1. Unterrichtsblockes (1./2. Stunde) findet eine zehnminütige Frühstückspause statt.
Der Lehrer, der vor der Frühstückspause Unterricht in der Klasse hat, beaufsichtigt die Schüler.
3.2. In den Hofpausen begeben sich die Kinder zügig auf den Schulhof. Der Lehrer verlässt als Letzter die Klasse. Er sorgt für das Lüften und schließt den Raum ab.
3.3. Pausenhof, Wiese und Spielplatz können zum Spielen genutzt werden. Den Kindern Wird nach Bedarf ein organisiertes Spiel angeboten.
Ballspiele, die nicht durch eine Aufsichtsperson organisiert werden, sind erst ab 11.15 Uhr erlaubt, Fußball ab 13.00 Uhr. Beim Spielen verhalten sich die Kinder rücksichtsvoll.
Bei Nässe wird nur der gepflasterte Pausenhof genutzt. Das Werfen von Schneebällen ist untersagt.
3.4. Bei Regen und bei schlechtem Wetter wird abgeklingelt.
Die Kinder bleiben im Klassenraum. Aufsicht führt der Lehrer, der zuvor Unterricht in der Klasse hatte.
Sollte der Lehrer die Schule pünktlich verlassen müssen, weil er anschließend Dienst an einer anderen Schule hat, wird ein Aufsichtslehrer eingeteilt.
Sollte es aus technischen Gründen nicht abklingeln, informiert der zuletzt in der Klasse unterrichtende Lehrer die Schüler.
3.5. Zur Unterstützung der Aufsichtspersonen werden Aufsichtsschüler der 4. Klassen eingeteilt.
3.6. Die Toiletten sind kein Spielplatz. Sie werden ohne Schnitten und Getränke aufgesucht. Mit Papier, Wasser und Strom wird sparsam umgegangen.
Während des Unterrichts sind die Toiletten nur in „Notfällen“ zu benutzen. Die Türen sind zu schließen.
3.7. In den Flurpausen halten sich die Schüler in ihren Klassenräumen auf. Aufsicht führt der Lehrer, der anschließend in der Klasse unterrichtet.
3.8. In der kleinen Pause verbleiben die Kinder in ihren Räumen.
3.9. Die Lichter auf den Fluren sind nach Beginn der ersten Unterrichtsstunde durch die
dort unterrichtenden Lehrer auszuschalten. Im Keller-, Hort- und Toilettenbereich schaltet der Hausmeister die Lichter aus.
4.Allgemeine Festlegungen
4.1. Wir achten auf einen freundlichen Umgangston untereinander und grüßen jeden Erwachsenen.
Das Schulgelände sowie alle Einrichtungsgegenstände werden pfleglich behandelt.
4.2. Wer mutwillig Gegenstände oder Einrichtungen beschädigt, hat für Ersatz zu sorgen.
4.3. Zu außerschulischen Veranstaltungen betreten die Schüler das Schulgelände nur dann, wenn ein Lehrer oder ein bevollmächtigter Erwachsener anwesend ist. Dieser verlässt als Letzter das Gebäude.
4.4. Das Verlassen des Schulgeländes während des Unterrichts ist untersagt. Das Betreten und Befahren des Schulgeländes mit dem Fahrrad ist den Schülern verboten. Das gilt in den Unterrichts- und Ferienzeiten gleichermaßen.
4.5. Jegliche Unfallquellen bzw. festgestellte Mängel sind unverzüglich dem Hausmeister, dem Sicherheitsbeauftragten bzw. dem Schulleiter zu melden.
An Lampen sind keinerlei Gegenstände anzubringen.
Belehrungen zum Unfall-, Gesundheits- und Arbeitsschutz sind regelmäßig durchzuführen und aktenkundig festzuhalten.
Innerhalb eines Schuljahres werden zwei Alarmübungen durchgeführt.
4.6. Die Garderobe der Schüler wird an der dazu geschaffenen Möglichkeit abgelegt.
4.7. Jede Klasse legt eine Klassenordnung fest und hängt diese im Raum gut sichtbar aus.
4.8. Zum Unterrichtsende bringt ein Schüler/ eine Schülerin der Klasse die Obstschüssel nach unten und stellt sie beim Hausmeister ab.
4.9. Fundsachen werden in die Kiste im Hausflur gelegt. Jeweils am Freitag wird diese Kiste durch den Hausmeister geleert. Nach 6 Monaten werden die Kleidungsstücke Der Kleiderspende zugeführt.
4.10. Schüler, die um 13.00 Uhr nach Hause fahren, stellen ihre Ranzen ordnungsgemäß auf den Ranzentischen an der Garage ab.
4.11. Der Hort ist Bestandteil der Grundschule. Die Hausordnung gilt auch für den
Hortbereich.
4.12. Die Hausaufgabenzeit im Hort beginnt für die Klassen 2 bis 4 um 13.45 Uhr, für die ersten Klassen um 13.00 Uhr und dauert jeweils 30 Minuten.
Um eine störungsfreie Hausaufgabenzeit zu ermöglichen, ist es im Interesse der Schülerinnen und Schüler nicht gestattet, den Hort während der Hausaufgabenzeit zu verlassen.
Bad Tennstedt, d. 19. 03. 2018
Der Entwurf wurde besprochen und in der Abstimmung einstimmig befürwortet.